Rechtsprechung
OLG Celle, 31.10.2008 - 1 Ws 538/08 (StrVollz) |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Strafvollzug: Begründungsanforderungen bei Versagung von Vollzugslockerungen
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 13 Abs. 2 NJVollzG; § 13 Abs. 4 Hs. 2 NJVollzG; § 16 Abs. 1 NJVollzG
Existenz eines Anspruchs eines zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilten Strafgefangenen auf Ausgang und Freigang nach Ablauf von acht Jahren; Berücksichtigungsfähigkeit einer mangelnden Tataufarbeitung durch den Strafgefangenen i.R. der Beurteilung der Fluchtgefahr ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Existenz eines Anspruchs eines zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilten Strafgefangenen auf Ausgang und Freigang nach Ablauf von acht Jahren; Berücksichtigungsfähigkeit einer mangelnden Tataufarbeitung durch den Strafgefangenen i.R. der Beurteilung der Fluchtgefahr ...
- Judicialis
NJVollzG § 13
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
NJVollzG § 13
Strafvollzug; Lockerungen; Sperrfrist - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2009, 64 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 22.12.1981 - 5 AR (Vs) 32/81
Strafvollzug - Urlaub - Vollzugsbehörde - Beurteilungsspielraum - …
Auszug aus OLG Celle, 31.10.2008 - 1 Ws 538/08
Danach darf das Gericht lediglich überprüfen, ob die Vollzugsbehörde von einem zutreffend und vollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen ist, ob sie ihrer Entscheidung den richtigen Begriff des Versagungsgrundes zugrunde gelegt und sie dabei die Grenzen des ihr zustehenden Beurteilungsspielraums eingehalten hat (vgl. BGHSt 30, 320). - BGH, 02.02.2000 - 1 StR 597/99
Veruntreuung von Arbeitsentgelt; Beschäftigung von Ausländern ohne Genehmigung in …
Auszug aus OLG Celle, 31.10.2008 - 1 Ws 538/08
Auf das Leugnen der Tat allein kann die Flucht und Missbrauchsgefahr nicht gestützt werden (vgl. Senat vom 9. September 1999, 1 Ws 206/99, Leitsatz in NStZ 2000, 464. OLG Saarbrücken NJW 1999, 433. ZfStrVo 2005, 368 bei Bothe. OLG Frankfurt NStZ-RR 2004, 94). - OLG Frankfurt, 05.11.2003 - 3 Ws 981/03
Strafvollzug: Anforderungen an die Versagung von Vollzugslockerungen
Auszug aus OLG Celle, 31.10.2008 - 1 Ws 538/08
Auf das Leugnen der Tat allein kann die Flucht und Missbrauchsgefahr nicht gestützt werden (vgl. Senat vom 9. September 1999, 1 Ws 206/99, Leitsatz in NStZ 2000, 464. OLG Saarbrücken NJW 1999, 433. ZfStrVo 2005, 368 bei Bothe. OLG Frankfurt NStZ-RR 2004, 94). - OLG Hamm, 09.09.2003 - 1 VAs 41/03
Vollzugslockerungen; Auseinandersetzung mit der Tat, Entscheidung; Ermessen
Auszug aus OLG Celle, 31.10.2008 - 1 Ws 538/08
Zwar kann die mangelnde Tataufarbeitung insoweit berücksichtigt werden, als diese die prognostische Beurteilung von Flucht und Missbrauchsgefahr erschwert (vgl. OLG Hamm NStZ 2004, 227. OLG Schleswig SchlHA 2007, 542). - OLG Celle, 09.09.1999 - 1 Ws 206/99
Auszug aus OLG Celle, 31.10.2008 - 1 Ws 538/08
Auf das Leugnen der Tat allein kann die Flucht und Missbrauchsgefahr nicht gestützt werden (vgl. Senat vom 9. September 1999, 1 Ws 206/99, Leitsatz in NStZ 2000, 464. OLG Saarbrücken NJW 1999, 433. ZfStrVo 2005, 368 bei Bothe. OLG Frankfurt NStZ-RR 2004, 94).
- OLG Celle, 06.05.2021 - 3 Ws 89/21
Keine generelle Ermächtigungsgrundlage der JVA zur Übergabe von Schreiben an …
Diese Ermessensentscheidung ist im gerichtlichen Verfahren nur eingeschränkt überprüfbar (…vgl. nur Arloth/Krä aaO § 115 StVollzG Rn. 16 m.w.N.), namentlich dahingehend, ob die Vollzugsbehörde von einem zutreffenden und vollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen ist, die richtigen Wertungsmaßstäbe angewendet hat, ob sie ihrer Entscheidung den richtigen Begriff des Versagungsgrundes zugrunde gelegt und ob sie die Grenzen ihres Ermessen eingehalten hat (…vgl. Arloth/Krä aaO § 115 StVollzG Rn. 15 m.w.N.; OLG Celle, Beschluss vom 31. Oktober 2008 - 1 Ws 538/08 (StrVollz); OLG Celle, Beschluss vom 08. Februar 2017 - 3 Ws 82/17 (StrVollz)). - OLG Celle, 22.12.2022 - 3 Ws 512/22
Eingangspost; Postkontrolle; neue psychogene Stoffe; npS; neue psychoaktive …
Diese Ermessensentscheidung ist im gerichtlichen Verfahren nur eingeschränkt überprüfbar (…vgl. nur Arloth/Krä aaO § 115 StVollzG Rn. 16 m.w.N.), namentlich dahingehend, ob die Vollzugsbehörde von einem zutreffenden und vollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen ist, die richtigen Wertungsmaßstäbe angewendet hat, ob sie ihrer Entscheidung den richtigen Begriff des Versagungsgrundes zugrunde gelegt und ob sie die Grenzen ihres Ermessen eingehalten hat (…vgl. Arloth/Krä aaO § 115 StVollzG Rn. 15 m.w.N.; OLG Celle, Beschluss vom 31. Oktober 2008 - 1 Ws 538/08 (StrVollz); OLG Celle, Beschluss vom 08. Februar 2017 - 3 Ws 82/17 (StrVollz)). - OLG Celle, 08.02.2017 - 3 Ws 82/17
Zweifel an der Eignung für den offenen Vollzug wegen einer im geschlossenen …
Die Anwendung der unbestimmten Rechtsbegriffe der Fluchtgefahr und der Missbrauchsgefahr erfordert eine Prognoseentscheidung und eröffnet der Vollzugsbehörde daher einen Beurteilungsspielraum, der der gerichtlichen Kontrolle nur beschränkt unterliegt; das Gericht darf lediglich überprüfen, ob die Vollzugsbehörde von einem zutreffend und vollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen ist, ob sie ihrer Entscheidung den richtigen Begriff des Versagungsgrundes zugrunde gelegt und sie dabei die Grenzen des ihr zustehenden Beurteilungsspielraums eingehalten hat (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 31. Oktober 2008 - 1 Ws 538/08 (StrVollz) - mwN).